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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der PartyCrew-Winsen und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag
Verträge zwischen der PartyCrew-Winsen und Kunde entstehen durch:
-Annahme eines schriftlichen Angebotes
-schriftlicher Vertrag
-Einstellen von Werbung auf den Internetseiten von der never Anding Party
-das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens der PartyCrew-Winsen ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch die PartyCrew-Winsen versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wievereinbart zu finden - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die PartyCrew-Winsen verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von der PartyCrew-Winsen, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern die PartyCrew-Winsen durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die PartyCrew-Winsen berechtigt ihr Programm zu unterbrechen.

5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die PartyCrew-Winsen direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werdenakzeptiert:a) Barzahlung ( im Übrigen die beste Art der Zahlung ) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. b) Überweisung auf ein von der PartyCrew-Winsen genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach Rechnungseingang. (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD usw.) mit denen wir arbeiten. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

7. Allgemeines
Die PartyCrew-Winsen ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht. Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, wir spielen keine reine Hintergrundmusik. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor der Bühne einzuplanen. Für das Party Team (mind.. 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter zu stellen.

Wichtiger Hinweis: Generell werden einzelne ausgesuchte Fotos von Veranstaltungen auf den Webseiten veröffentlicht. Aber: Bilder die im Nachhinein nicht gezeigt werden sollen, werden nach einer kurzen Nachricht an mich, sofort entfernt!

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der PartyCrew-Winsen und seinen Kunden findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, wird Winsen (Luhe) vereinbart.

PartyCrew-Winsen, inh. Thomas Gebauer, Luhdorfer Waldweg 33, 21423 Winsen